25.04.2006 Anhörung von Microsoft vor dem Europäischen Gericht hat begonnen
24. bis 28. April 2006
In Luxemburg findet seit gestern die Anhörung im Fall Microsoft vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG)statt. Die Europäische Kommission hatte gegen das Unternehmen neben einer hohen Geldstrafe auch erhebliche Auflagen erlassen, gegen die sich der Softwarehersteller wehrt.
In dem Verfahren geht es um Grundsätzliche Inhalte, etwa die Forderung, Schnittstellen offen zulegen um variablere Möglichkeiten beim Umgang mit Software zu schaffen und so die Konkurrenz zu steigern. Nach eigenen Angaben wurde Forderungen dieser Art bereits nachgegeben.
"In diesem Prozess geht es zum einen darum, ob Unternehmen ihre Produkte durch die Entwicklung von neuen und vom Verbraucher gewünschten Funktionen verbessern können. Zum anderen geht es darum, ob erfolgreiche innovative Unternehmen ihre Technologien und ihr geistiges Eigentum gegenüber Wettbewerbern offen legen müssen", beschreibt Microsoft den Prozess.
Die EU-Kommission hatte den Prozess angestrebt, nachdem sie zur der Ansicht gekommen war, Microsoft versuche, seine Monopolstellung im Client-Bereich weiter auszubauen, in dem mit dem Media Player auch auf Server zugegriffen wird.
Die Offenlegung von Schnittstellen für eine bessere Interoperabilität verschiedener Systeme miteinander im geforderten Maß ist für Microsoft abwegig. Das Unternehmen verweist auf die IT-Systeme in großen Unternehmen in Europa: Dort ist Software von Microsoft mit Produkten anderer gemischt in Nutzung, was zeige, dass die Windows Server Software schon seit vielen Jahren mit den Produkten von Wettbewerbern kompatibel ist.
Microsoft begreift die Offenlegung von Schnittstellen als Eingriff in die eigenen Eigentumsrechte: "Der zu entscheidende Streitpunkt in diesem Verfahren ist, ob Unternehmen in Europa dazu gezwungen werden können, ihr geistiges Eigentumsrecht preiszugeben, so dass Wettbewerber diese Technologien kopieren und sie in konkurrierende Produkte einbinden können", so Microsoft.


