13.07.2006 Bundesregierung erarbeitet Anti-Spam-Gesetz
Am Mittwoch wurde der Entwurf für das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz" (ElGVG) verabschiedet. Hinter dem kryptischen Namen versteckt sich ein Gesetz, das Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützt.
Elektronisch verschickte Werbung muss künftig in der Kopf- und Betreffzeile klar gekennzeichnet sein, es muss deutlich werden, wer der Absender ist und ob die Nachricht einen kommerziellen Hintergrund hat.
Anhand dieser Informationen kann der Empfänger entscheiden, wie er mit der Nachricht umgehen möchte, so das Bundeskabinett. Auch die Filterung von Spam wird so erheblich vereinfacht werden.
Die Nicht-Einhaltung der neuen Beschlüsse soll Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen können.
Das Bundeswirtschaftsministerium ist sich durchaus im Klaren darüber, dass ein Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt, hofft aber, so ein Zeichen setzen zu können.
Unter "Telemedien" werden künftig "Tele- und Mediendienste" zusammengefasst, die wirtschaftsbezogenen Anforderungen werden künftig im Telemediengesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt.



